Zum Inhalt springen
Home » Barrierefreie Websites werden Pflicht: Was Sie jetzt wissen und tun müssen

Barrierefreie Websites werden Pflicht: Was Sie jetzt wissen und tun müssen

BFSG: Was seit Juni 2025 gilt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Betroffen sind alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten: Websites, Online-Shops, Apps, E-Banking, Buchungssysteme.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen bereits aktiv. Wer seine Website noch nicht angepasst hat, sollte jetzt handeln.

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind nur dann ausgenommen, wenn sie reine Dienstleister sind. Wer Produkte verkauft (auch online), ist unabhängig von der Unternehmensgrösse betroffen.

Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?

Eine barrierefreie Website kann von allen Menschen genutzt werden, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Der technische Standard dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA), konkretisiert durch die europäische Norm EN 301 549.

In der Praxis betrifft das vier Bereiche:

  • Wahrnehmbarkeit: Alle Inhalte müssen für jeden wahrnehmbar sein. Bilder brauchen Alt-Texte, Videos brauchen Untertitel, Kontraste müssen ausreichend sein.
  • Bedienbarkeit: Die Website muss vollständig per Tastatur bedienbar sein. Dropdown-Menüs, Formulare und interaktive Elemente müssen ohne Maus funktionieren.
  • Verständlichkeit: Texte müssen klar formuliert sein. Fehlermeldungen in Formularen müssen verständlich erklären, was falsch ist und wie man es korrigiert.
  • Robustheit: Die Website muss mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien (Screenreader, Sprachsteuerung) kompatibel sein.

Die wichtigsten technischen Anforderungen

Hier eine Übersicht der häufigsten Maßnahmen, die Unternehmen umsetzen müssen:

  • Alt-Texte für Bilder: Jedes informative Bild braucht eine Beschreibung. Dekorative Bilder bekommen ein leeres alt-Attribut (alt=““).
  • Kontrastverhältnis: Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für grossen Text. Tools wie der WebAIM Contrast Checker helfen bei der Prüfung.
  • Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente müssen per Tab-Taste erreichbar sein. Der Fokus muss sichtbar sein.
  • Formulare: Jedes Eingabefeld braucht ein zugeordnetes Label. Pflichtfelder müssen gekennzeichnet sein. Fehlermeldungen müssen spezifisch sein.
  • Überschriften-Hierarchie: H1, H2, H3 in logischer Reihenfolge. Keine Überschriften-Ebenen überspringen.
  • Responsive Design: Die Seite muss bei 200% Zoom noch nutzbar sein.
  • Sprache: Das lang-Attribut muss im HTML-Tag gesetzt sein (z.B. lang=“de“).

Barrierefreiheit testen: So prüfen Sie Ihre Website

Sie müssen nicht auf einen teuren Auditor warten. Viele Probleme können Sie selbst finden:

Automatisierte Tests:

  • Google Lighthouse: In Chrome DevTools integriert (F12 > Lighthouse > Accessibility). Prüft die gängigsten Kriterien und gibt einen Score von 0-100.
  • WAVE (wave.webaim.org): Zeigt Fehler direkt auf der Seite an. Kostenlos als Browser-Extension.
  • axe DevTools: Browser-Extension für detaillierte Accessibility-Tests.

Manuelle Tests:

  • Navigieren Sie Ihre Website nur mit der Tastatur (Tab, Enter, Escape). Kommen Sie überall hin?
  • Testen Sie mit einem Screenreader (z.B. NVDA für Windows, VoiceOver auf Mac).
  • Vergrössern Sie den Browser auf 200%. Ist alles noch lesbar und bedienbar?
  • Deaktivieren Sie CSS. Ist die Seitenstruktur noch logisch?

Automatisierte Tests finden etwa 30-40% der Probleme. Für eine vollständige Prüfung brauchen Sie den manuellen Test zusätzlich.

Website auf Barrierefreiheit prüfen?

Wir analysieren Ihre Website und zeigen Ihnen, welche Anpassungen nötig sind.

Erklärung zur Barrierefreiheit: Was muss auf die Website?

Das BFSG verlangt eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf Ihrer Website. Diese muss folgende Punkte enthalten:

  • Welche Teile der Website barrierefrei sind und welche nicht
  • Gründe für eventuell bestehende Einschränkungen
  • Beschreibung barrierefreier Alternativen (falls vorhanden)
  • Kontaktmöglichkeit für Nutzer, die auf Barrieren stossen
  • Verweis auf das Schlichtungsverfahren der zuständigen Behörde

Die Erklärung sollte von jeder Seite aus erreichbar sein, idealerweise im Footer neben Impressum und Datenschutz.

Checkliste: Die 10 wichtigsten Schritte

  1. Lighthouse Accessibility Audit durchführen (Ziel: Score über 90)
  2. Alt-Texte für alle informativen Bilder ergänzen
  3. Kontrastverhältnisse prüfen und anpassen
  4. Tastaturnavigation testen (Tab durch die gesamte Seite)
  5. Formulare mit Labels und Fehlermeldungen ausstatten
  6. Überschriften-Hierarchie korrigieren (H1 > H2 > H3)
  7. lang-Attribut im HTML-Tag setzen
  8. Videos mit Untertiteln versehen
  9. Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen und verlinken
  10. Regelmässig testen, Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt

Barrierefreiheit als Chance

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Eine zugängliche Website hat kürzere Ladezeiten, bessere Strukturierung und klarere Navigation. Das verbessert die User Experience für alle Besucher und wirkt sich positiv auf Ihre Google-Rankings aus. Google bewertet viele der gleichen Faktoren, die auch für Barrierefreiheit relevant sind: saubere Heading-Struktur, Alt-Texte, schnelle Ladezeiten, mobile Optimierung.

Wer Barrierefreiheit als Investment in die Qualität seiner Website versteht, gewinnt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch zufriedenere Nutzer und bessere Suchmaschinen-Rankings.